Verlängerungsuntersuchungen können nur im Zeitraum bis 45 Tage vor dem Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses erfolgen.
Die Kosten der fliegerärztlichen Untersuchungen sind von der Tauglichkeitsklasse, Ihrem Alter und von eventuellen Zusatzuntersuchungen bei auffälligen Befunden abhängig. Sie werden von
den Krankenkassen nicht übernommen.
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).